Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der
RediX Werbe- und Verlagsagentur GbR
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der RediX GbR Werbe- und Verlagsagentur, handelnd durch Henriette Matovina und Dominik Matovina – nachfolgend RediX GbR genannt, und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Aufträgen. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn Aufträge an RediX GbR vergeben werden. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind. Die Angestellten und freiberuflichen Mitarbeiter von RediX GbR sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Vorentwürfe, Vorschläge, Reinzeichnungen, Texte und Fotos sowohl für Print- bzw. Weberzeugnisse dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von RediX GbR weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. RediX GbR ist im Besitz aller Nutzungsrechte. Der Auftraggeber kann die Nutzungsrechte für die Erzeugnisse der RediX GbR erwerben. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung dieser auf den Auftraggeber über. Verletzt der Auftraggeber die Nutzungsrechte, ist er verpflichtet, RediX GbR eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% des Erzeugniswertes zu zahlen. RediX GbR bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt und vergütet wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen RediX GbR und dem Auftraggeber.
1.4. RediX GbR hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, RediX GbR eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der für das Erzeugnis vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von RediX GbR, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2. Angebote / Auftrag / Zahlungsbedingungen
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar binnen 10 Tagen nach Rechnungseingang, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug. Annoncen-Expeditionen-Provision (AE-Provision), Skonto o. ä. werden ausschließlich nach einer vorausgehenden Absprache gewährt und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die RediX GbR. Das Mahnwesen und die Berechnung der Verzugszinsen halten sich an das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“.
2.2. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt RediX GbR vorbehalten.
2.3. Die Vergütungen sind bei erbrachter Leistung fällig. RediX GbR behält sich vor, bei Projekten, die sich über einen längeren Zeitraum als 2 Wochen erstrecken, Teilrechnungen zu stellen, die sich an dem Projektfortschritt orientieren.
2.4. RediX GbR behält sich das Recht vor, ggf. eine angemessene Vorauszahlung nach Absprache mit dem Auftraggeber zu verlangen. Dies gilt vor allen Dingen bei Druckaufträgen.
2.5. Wird die Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Leistung zu zahlen.
2.6. Aufträge sind verbindlich erteilt, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich gegeben oder wenn sie vom Auftraggeber mündlich erteilt worden sind. Die schriftliche Freigabe einer Kostenübersicht durch den Auftraggeber ist zur Auftragserteilung ausreichend.
2.7. Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 4 Wochen nach Abgabedatum.
3. Fremdleistungen
3.1. RediX GbR ist berechtigt, bei einem weiteren Unternehmen die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in eigenem Namen quasi als Vermittler zu bestellen. Somit gelten für den Auftraggeber i.d.R. die AGB des Fremdanbieters, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von RediX GbR abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, RediX GbR im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
4. Eigentum / Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden soweit nicht anders schriftlich vereinbart, keine Nutzungsrechte eingeräumt und keine Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind RediX GbR spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Herausgabe von Daten
5.1. RediX GbR ist nicht verpflichtet, Datenträger, Vorlagen, Dateien, Daten, Texte und Bilder herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass RediX GbR ihm Datenträger, Vorlagen, Dateien, Daten, Texte und Bilder zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat RediX GbR dem Auftraggeber Datenträger, Vorlagen, Dateien, Daten, Texte und Bilder zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von RediX GbR verändert werden, es sei denn, der Auftraggeber hat volle Nutzungsrechte erworben.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträger, Vorlagen, Dateien, Daten, Texten und Bildern online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. RediX GbR haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Vorlagen, Dateien, Daten, Texten und Bildern. Die Haftung von RediX GbR ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Vorlagen, Dateien, Daten, Texten und Bildern, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6. Haftung / Inhalte
6.1. RediX GbR haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
6.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.3. Mit der Abnahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
6.4. RediX GbR haftet nicht für die Wettbewerbs- und Markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
6.5. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller RediX GbR übergebenen Vorlagen (Bilder, Texte, Materialen und Daten) berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen (Bilder, Texte, Materialen und Daten) nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber RediX GbR im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6.6. Die oben genannten Vorlagen dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. RediX GbR obliegt hierbei keine Prüfungspflicht. Bei Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten haftet er auf Ersatz allen hieraus entstehenden direkten und indirekten Schadens – auch des Vermögensschadens. Sofern RediX GbR wegen solcher Verstöße in Haftung genommen wird, stellt der Kunde RediX GbR hiervon frei.
6.7. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die RediX GbR und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste von RediX GbR oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
6.8. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
6.9. Für Datenverlust bzw. für Beschädigungen, etwa durch Computerviren, Hacker oder durch Eigenverschulden, übernimmt RediX GbR keinerlei Haftung.
6.10. Die von RediX GbR gelegten Links auf der eigenen Webseite oder auf derer von Auftraggebern haben inhaltlich nichts mit der Meinung von RediX GbR zu tun. RediX GbR ist weder an der Erstellung des äußeren Erscheinungsbildes noch an der Erstellung der Inhalte beteiligt gewesen oder identifiziert sich damit, es sei denn, es sind Auftragsarbeiten, die dann auch als solche erkenntlich sind. Für deren Inhalte lehnt RediX GbR aber auch jegliche Haftung ab.
6.11. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei RediX GbR geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7. Mitwirkungspflicht des Kunden
7.1. Eine fristgerechte Umsetzung kann nur gewährleistet werden, wenn das relevante Material im zeitlich prozessnahen Rahmen angeliefert wird. Im Sinne einer zeitnahen und reibungslosen Abwicklung des Auftrags vereinbaren die Parteien eine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. Bei Verzögerungen, die über einen Kalendermonat hinausgehen, behält sich RediX GbR eine vorher abzustimmende Nachforderung für zusätzliche koordinative Aufwendungen vor.
8. Vertraulichkeit
8.1. RediX GbR verpflichtet sich, über die ihr bekannt werdenden Einzelheiten des Geschäftsbetriebes des Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. RediX GbR kann von dieser Verpflichtung nur durch Anweisung des Auftraggebers entbunden werden, wenn die Erfüllung des Auftrags gerade eine Mitteilung über vertrauliche Einzelheiten erforderlich macht.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Gerichtsstand ist Traunstein.
9.2. Auf alle vertraglichen Beziehungen zwischen Kunde und RediX GbR findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
9.3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden von RediX GbR gebunden.
9.4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt entsprechend für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.